Wenn ein Flug, ein Zug, ein Fernbus oder eine Fähre Sie im Stich lässt, geben Ihnen europäische Regeln Rechte. Es lohnt sich, sie vor der Sommerreise nach Hause zu kennen.
- Die EU-Passagierrechte gelten für Reisen mit Flugzeug, Bahn, Bus und Schiff.
- Im Luftverkehr gelten sie für Flüge, die von einem EU-Flughafen starten, gleich mit welcher Fluggesellschaft, und für Flüge in die EU, die eine EU-Fluggesellschaft durchführt.
- Fällt Ihre Reise aus oder verspätet sie sich erheblich, haben Sie in der Regel Anspruch auf Information, auf Betreuung während der Wartezeit und auf die Wahl zwischen Erstattung und anderweitiger Beförderung. Je nach Ursache und Dauer der Verspätung kann eine Entschädigung fällig sein.
- Bewahren Sie Tickets, Bordkarten und Belege für Mahlzeiten oder Hotel auf, und bitten Sie das Personal um eine schriftliche Bestätigung der Verspätung oder des Ausfalls.
- Machen Sie Ihre Ansprüche zuerst schriftlich beim Beförderer geltend. Stellt Sie die Antwort nicht zufrieden, wenden Sie sich an die nationale Durchsetzungsstelle.
- Das Vereinigte Königreich wendet auf Flüge von seinen Flughäfen eigene, ähnliche Regeln an.